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  Private Krankenversicherungen
  und alternative Heilmethoden

  Kostenübernahme von alternativen
  Heilmethoden durch die privaten
  Krankenversicherungen.

 

Mittlerweile werden Kosten von alternativen Heilmethoden von den privaten Krankenversicherungen meist anerkannt. Jedoch nur, wenn sie von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Ein Beispiel dafür ist die Behandlung durch Heilpraktiker. Mittlerweile haben sich verschieden Krankenversicherer darauf spezialisiert und bieten bereits Kataloge an, in denen die Therapiemethoden aufgelistet sind. Im Einzelfall sollte man dies aber unbedingt mit der Versicherung vor der Behandlung abklären. Des weiteren gelten auch gewisse Beschränkungen. Auch hier gilt es den Behandlungsplan vorher mit seiner Versicherung abzuklären.

 


 

 

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Alternative Heilmethoden bei der PKV