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Private Krankenversicherungen
und alternative Heilmethoden
Kostenübernahme von
alternativen
Heilmethoden durch die privaten
Krankenversicherungen. |
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Mittlerweile werden Kosten von alternativen Heilmethoden von den
privaten Krankenversicherungen meist anerkannt. Jedoch nur, wenn
sie von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Ein
Beispiel dafür ist die Behandlung durch Heilpraktiker.
Mittlerweile haben sich verschieden Krankenversicherer darauf
spezialisiert und bieten bereits Kataloge an, in denen die
Therapiemethoden aufgelistet sind. Im Einzelfall sollte man dies
aber unbedingt mit der Versicherung vor der Behandlung abklären.
Des weiteren gelten auch gewisse Beschränkungen. Auch hier gilt
es den Behandlungsplan vorher mit seiner Versicherung
abzuklären.

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