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  Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  bei einer PKV

  Der Versicherungsnehmer hat bei
  Abschluss eines Vertrags mit einer
  privaten Krankenversicherung eine
  sogenannte Anzeigepflicht.

 

 

 

Der Antragssteller hat vor Abschluss der Versicherung ihm alle bekannten Umstände anzuzeigen, die ein Risiko (Versicherungsrisiko) für den jeweiligen Krankenversicherer bedeuten. Es handelt sich hierbei um Fragen an den Antragssteller, die schriftlich zu beantworten sind. Im wesentlichen dreht es sich hierbei um Fragen nach dem Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen.
Liegt in bestimmten Fällen ein erhöhtes Versicherungsrisiko vor, wird der Versicherer dies mit einem eventuellen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag ausgleichen.
Eine vollständige und ordnungsgemäße Beantwortung, der im Versicherungsantrag gestellten Fragen ist deshalb unerlässlich.
 


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Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss einer
  privaten Krankenversicherungen