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Anzeigepflicht bei
Vertragsabschluss
bei einer PKV
Der Versicherungsnehmer hat
bei
Abschluss eines Vertrags mit einer
privaten Krankenversicherung eine
sogenannte Anzeigepflicht. |
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Der Antragssteller hat vor Abschluss der Versicherung ihm alle
bekannten Umstände anzuzeigen, die ein Risiko
(Versicherungsrisiko) für den jeweiligen Krankenversicherer
bedeuten. Es handelt sich hierbei um Fragen an den
Antragssteller, die schriftlich zu beantworten sind. Im
wesentlichen dreht es sich hierbei um Fragen nach dem
Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen.
Liegt in
bestimmten Fällen ein erhöhtes Versicherungsrisiko vor, wird der
Versicherer dies mit einem eventuellen Aufschlag auf den
Versicherungsbeitrag ausgleichen.
Eine vollständige und
ordnungsgemäße Beantwortung, der im Versicherungsantrag
gestellten Fragen ist deshalb unerlässlich.

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