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  Gesetzliche Krankenkassen

  Als Mitglied in einer gesetzlichen
  Krankenkasse haben Sie nur Anspruch
  auf Behandlung von niedergelassenen
  Ärzten. Keine freie Arztwahl unter allen
  Ärzten und Heilpraktikern. Die Höhe der
  Versicherungsbeiträge richtet sich nach
  dem Einkommen.

 

 

 

 

Die Versicherungsbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens des Versicherten. Wobei hier eine Einkommensobergrenze gesetzt wird. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen besteht vor allem bei Familien. Hier sind die Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben, mitversichert.
Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht so weitreichend, wie das im Normalfall bei den privaten Krankenkassen der Fall ist. Zudem sind die Leistungen oft ähnlich, große Unterschiede gibt es allerdings bei der Höhe der Versicherungsprämien. Hier lohn sich ein Vergleich der Krankenkassen immer.
 
So gilt bei der gesetzlichen Krankenkassen nur die Arztwahl unter niedergelassenen Ärzten. Heilpraktiker Behandlung wird hier in der Regel nicht übernommen. Kosten von Heilbehandlungen sind meist zumindest teilweise selbst zu tragen (Krankengymnastik, Massage etc.)

Gesetzliche Krankenversicherungen - hier vergleichen


Bei Sehhilfen werden keine Brillengestelle bezahlt und hochwertige Gläser / Kunststoffgläser müssen größtenteils selbst bezahlt werden.
Beim Krankenhausaufenthalt müssen auch bei Unterbringung in Mehrbettzimmern Zuzahlungen geleistet werden.

Viele dieser Eigenanteile an den Heil- und Vorsorgekosten werden von den privaten Krankenkassen übernommen.

 

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