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Gesetzliche Krankenkassen
Als
Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenkasse haben Sie nur Anspruch
auf Behandlung von niedergelassenen
Ärzten. Keine freie Arztwahl unter allen
Ärzten und Heilpraktikern. Die Höhe der
Versicherungsbeiträge richtet sich nach
dem Einkommen. |
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Die
Versicherungsbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen richtet
sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens des Versicherten. Wobei
hier eine Einkommensobergrenze gesetzt wird. Der Vorteil der
gesetzlichen Krankenkassen besteht vor allem bei Familien. Hier
sind die Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben,
mitversichert.
Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
nicht so weitreichend, wie das im Normalfall bei den privaten
Krankenkassen der Fall ist. Zudem sind die Leistungen oft
ähnlich, große Unterschiede gibt es allerdings bei der Höhe der
Versicherungsprämien. Hier lohn sich ein
Vergleich der Krankenkassen immer.
So gilt bei der gesetzlichen Krankenkassen nur die Arztwahl
unter niedergelassenen Ärzten. Heilpraktiker Behandlung wird
hier in der Regel nicht übernommen. Kosten von Heilbehandlungen
sind meist zumindest teilweise selbst zu tragen
(Krankengymnastik, Massage etc.)
Gesetzliche Krankenversicherungen - hier vergleichen
Bei Sehhilfen werden keine Brillengestelle bezahlt und
hochwertige Gläser / Kunststoffgläser müssen größtenteils selbst
bezahlt werden.
Beim Krankenhausaufenthalt müssen auch bei Unterbringung in
Mehrbettzimmern Zuzahlungen geleistet werden.
Viele dieser Eigenanteile an den Heil- und
Vorsorgekosten werden von den privaten Krankenkassen übernommen. |