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  KFZ Teilkaskoversicherungen

  übernehmen Schäden am eigenen
  Fahrzeug, für  die man in der Regel
  keinen Dritten haftbar machen kann.

 

 

 

 

 

Die KFZ Teilkaskoversicherungen übernehmen solche Schäden am eigenen KFZ, für die kein Dritter haftbar ist.
Dies kann z.B. eintreten bei Diebstahl oder Brand des Fahrzeugs. Schäden durch Sturm oder Hagel, sowie durch Haarwild verursachte Schäden.
Bei vielen KFZ Teilkaskoversicherungen sind auch die Schäden durch Marderbiss abgedeckt, in manchen Gegenden ein verbreitetes Übel.

Auch bei den KFZ Teilkaskoversicherungen gibt es den so genannten Selbstbehalt. Dies ist der Anteil der Schadenssumme, den der KFZ Halter selbst tragen muss. Die Höhe des Selbstbehalts beeinflusst natürlich auch in starken Maß die Höhe der Versicherungsprämien.

Welche Schäden im Einzelnen von den KFZ Teilkaskoversicherungen  übernommen werden sollten Sie vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen. Hier gibt es bei Tarifen und Leistungen einiges an Geld zu sparen.
 

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