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KFZ
Teilkaskoversicherungen
übernehmen Schäden
am eigenen
Fahrzeug, für die man in der Regel
keinen Dritten haftbar machen kann. |
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Die KFZ Teilkaskoversicherungen übernehmen solche Schäden am
eigenen KFZ, für die kein Dritter haftbar ist.
Dies kann z.B. eintreten bei Diebstahl oder Brand des Fahrzeugs.
Schäden durch Sturm oder Hagel, sowie durch Haarwild verursachte
Schäden.
Bei vielen KFZ Teilkaskoversicherungen sind auch die Schäden
durch Marderbiss abgedeckt, in manchen Gegenden ein verbreitetes
Übel.
Auch bei den
KFZ Teilkaskoversicherungen gibt es den so genannten
Selbstbehalt. Dies ist der Anteil der Schadenssumme, den der KFZ
Halter selbst tragen muss. Die Höhe des Selbstbehalts
beeinflusst natürlich auch in starken Maß die Höhe der
Versicherungsprämien.
Welche Schäden im Einzelnen von den
KFZ Teilkaskoversicherungen übernommen werden sollten Sie
vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen. Hier gibt es bei
Tarifen und Leistungen einiges an Geld zu sparen.
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