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  Krankenhauszusatzversicherung

  Die Krankenhauszusatzversicherung
  übernimmt, je nach Vertrag Kosten, die
  bei der gesetzlichen Kranken-
  versicherung  beim Aufenthalt im
  Krankenhaus nicht getragen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Mietglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel  in Mehrbettzimmern untergebracht.
Auch Chefarztbehandlung ist in der Regel nicht ohne Mehrkosten möglich.
Aber auch gesetzlich Versicherte können "ein bisschen Privatpatient" sein.
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung lassen sich die Leistungen im Fall eines Krankenhausaufenthaltes erheblich verbessern.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Frei Klinikwahl, der Patient kann entscheiden
ob Ein- oder Zweibettzimmer. Des weiteren
besteht mit einer Krankenhauszusatz- Versicherung Anspruch auf Behandlung von Chefarzt.

 

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