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13. Werden Heilpraktiker Behandlungen von den Krankenkassen
übernommen?
Bei den privaten Krankenversicherungen umfassen die Leistungen auch die
Behandlung durch Heilpraktiker, sofern im Vertrag dies nicht ausgeschlossen
wird. Es muss allerdings bei der Behandlung durch den Heilpraktiker eine
ähnliche Wirksamkeit, wie sie bei der Schulmedizin gegeben ist vorliegen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen keine Kosten für die Behandlung
durch einen Heilpraktiker.
Zum FAQ-Start 14.
Kann ich bei notwendiger stationärer Behandlung das Krankenhaus frei wählen?
Bei der privaten Krankenversicherung können Sie frei wählen, in welchem
Krankenhaus sie sich behandeln lassen möchten. Ihr Arzt wird Sie darin beraten.
Auch private Krankenhäuser können Sie dabei wählen. Bei der
gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich in einem zugelassenen Krankenhaus
behandeln lassen. Kosten für die Behandlung in Privat-Kliniken werden hier nicht
übernommen. Ihr Arzt weist Sie in das entsprechende Krankenhaus ein. Wählen Sie
ohne zwingende Gründe ein anderes Krankenhaus, müssen Sie eventuell zusätzlich
anfallende Kosten selbst übernehmen. Generell müssen Sie bei der gesetzlichen
Krankenversicherung, falls Sie älter als 18 Jahre sind für den Aufenthalt für
längstens 14 Tage 9 Euro pro Tag zuzahlen. Um eventuell anfallende
Mehrkosten abzudecken gibt es die Möglichkeit eine
Krankenhauszusatzversicherung
oder auch eine
Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen.
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15. Habe ich Anspruch auf ein Einzelzimmer und Chefarztbehandlung beim
Krankenhaus-Aufenthalt?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie bei stationärem
Aufenthalt grundsätzlich im Mehrbettzimmer untergebracht. Die Behandlung wird
durch die diensthabenden Ärzte durchgeführt. Einen Anspruch auf
Chefarztbehandlung haben Sie nicht.
Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit die zusätzlichen
Leistungen für Einbett-Zweibettzimmer, sowie Chefarztbehandlung in Anspruch zu
nehmen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung diese Kosten
vollständig übernommen werden.
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