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  Heilpraktiker Behandlung und
  stationärer Aufenthalt im
  Krankenhaus

  Informationen zur Kostenübernahme von
  Heilpraktikerbehandlungen. Auswahl und
  Leistungen bei Krankenhäusern.

 

 

 

 

 

13. Werden Heilpraktiker Behandlungen von den Krankenkassen übernommen?
Bei den privaten Krankenversicherungen umfassen die Leistungen auch die Behandlung durch Heilpraktiker, sofern im Vertrag dies nicht ausgeschlossen wird. Es muss allerdings bei der Behandlung durch den Heilpraktiker eine ähnliche Wirksamkeit, wie sie bei der Schulmedizin gegeben ist vorliegen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen keine Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker.

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14. Kann ich bei notwendiger stationärer Behandlung das Krankenhaus frei wählen?
Bei der privaten Krankenversicherung können Sie frei wählen, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen möchten. Ihr Arzt wird Sie darin beraten. Auch private Krankenhäuser können Sie dabei wählen.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich in einem zugelassenen Krankenhaus behandeln lassen. Kosten für die Behandlung in Privat-Kliniken werden hier nicht übernommen. Ihr Arzt weist Sie in das entsprechende Krankenhaus ein. Wählen Sie ohne zwingende Gründe ein anderes Krankenhaus, müssen Sie eventuell zusätzlich anfallende Kosten selbst übernehmen. Generell müssen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, falls Sie älter als 18 Jahre sind für den Aufenthalt für längstens 14 Tage 9 Euro pro Tag zuzahlen. Um eventuell anfallende Mehrkosten abzudecken gibt es die Möglichkeit eine Krankenhauszusatzversicherung oder auch eine Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen.     

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15. Habe ich Anspruch auf ein Einzelzimmer und Chefarztbehandlung beim Krankenhaus-Aufenthalt?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie bei stationärem Aufenthalt grundsätzlich im Mehrbettzimmer untergebracht. Die Behandlung wird durch die diensthabenden Ärzte durchgeführt. Einen Anspruch auf Chefarztbehandlung haben Sie nicht.
Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit die zusätzlichen Leistungen für Einbett-Zweibettzimmer, sowie Chefarztbehandlung in Anspruch zu nehmen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung diese Kosten vollständig übernommen werden.                       

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