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Krankenversicherungswechsel
bzw. Kündigung
Ein Wechsel der
Krankenversicherung ist
manchmal sehr lohnend. Es gibt
allerdings einiges zu beachten. |
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Grundsätzlich gibt es zwei Arten
von Kündigungen durch den Versicherungsnehmer.
ordentliche Kündigung
bei einer ordentlichen Kündigung sollte der
Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
Versicherungsjahr einhalten.. Die Kündigung sollte in jedem Fall
immer schriftlich eingereicht werden.
Die außerordentliche Kündigung
Außerordentlich kündigen kann der Versicherungsnehmer immer
dann, wenn der Versicherer Leistungen kürzt, oder die
Versicherungsprämie erhöht wird. Des weiteren tritt die
außerordentliche Kündigung immer dann in Kraft, wenn der
Versicherte wieder versicherungspflichtig wird und wieder in die
gesetzliche Krankenkasse wechseln muss.
Wechsel bzw. Kündigung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
Wechsel in eine andere Krankenkasse.
Grundsätzlich ist ein Wechsel jederzeit möglich. Dies sollte
jedoch gut überlegt werden. Oftmals gibt es sogenannte
Lockangebote, die Beitragssätze sind hierbei sehr niedrig
angelegt, doch in den Folgejahren wird dies meist wieder
angepasst. Man sollte also nur wechseln, wenn man mit den
Leistungen seiner gesetzlichen Krankenkasse nicht zufrieden ist,
bzw. die Beitragssätze sehr viel höher sind als bei anderen.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Liegt man über der Beitragsbemessungsgrenze hat man als
Versicherungsnehmer die
Möglichkeit in eine private
Krankenversicherung zu wechseln.
Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist oft eine
lohnenswerte Sache. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles
Vergleichsangebot.

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