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 Krankenversicherungswechsel
 bzw. Kündigung

  Ein Wechsel der Krankenversicherung ist
  manchmal sehr lohnend. Es gibt
  allerdings einiges zu beachten.

 

 

 

 

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Kündigungen durch den Versicherungsnehmer.

  1. ordentliche Kündigung
    bei einer ordentlichen Kündigung sollte der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsjahr einhalten.. Die Kündigung sollte in jedem Fall immer schriftlich eingereicht werden.
     

  2. Die außerordentliche Kündigung
    Außerordentlich kündigen kann der Versicherungsnehmer immer dann, wenn der Versicherer Leistungen kürzt, oder die Versicherungsprämie erhöht wird. Des weiteren tritt die außerordentliche Kündigung immer dann in Kraft, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird und wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln muss.

Wechsel bzw. Kündigung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
Wechsel in eine andere Krankenkasse.
Grundsätzlich ist ein Wechsel jederzeit möglich. Dies sollte jedoch gut überlegt werden. Oftmals gibt es sogenannte Lockangebote, die Beitragssätze sind hierbei sehr niedrig angelegt, doch in den Folgejahren wird dies meist wieder angepasst. Man sollte also nur wechseln, wenn man mit den Leistungen seiner gesetzlichen Krankenkasse nicht zufrieden ist, bzw. die Beitragssätze sehr viel höher sind als bei anderen.

Wechsel in die private Krankenversicherung
Liegt man über der Beitragsbemessungsgrenze hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln
 
Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist oft eine lohnenswerte Sache. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Vergleichsangebot.


 

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