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  Unterschiede zwischen
  gesetzlicher und
  privater Unfallversicherung

  In Deutschland gibt es sowohl eine
  gesetzliche, wie auch eine private
  Unfallversicherung.

 

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Träger sind Berufgenossenschaften und Gemeindeverbände.
Die private Unfallversicherung wird von jedem selbst abgeschlossen und finanziert.
Die Anbieter sind Versicherungsunternehmen.

Gegenüberstellung bzw. Vergleich von privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen
 
Gesetzliche Unfallversicherung
 
Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die hauptsächlich von Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeverbänden getragen wird.
 
Die Versicherer der privaten Unfallversicherung
sind wie der Name schon verspricht privat.
Geltungsbereich
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland und nicht während der Freizeit.
Geltungsbereich
Bei der privaten Unfallversicherung spielen Ort und Tätigkeit keine Rolle. ( Ausgenommen Versicherunsausschlüsse)
Wer ist versichert ?
Algemein versicherungspflichtige Personen sind die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Ebenfalls versichert sind Kinder in Kindergärten, Schüler und Studenten. (Allerdings nicht in der Freizeit)
Wer ist versichert ?
Grundsätzlich kann sich In der privaten Unfallversicherung jeder versichern. Gerade für Hausfrauen und Selbständige die nicht gesetzlich Grundversichert sind steht die Private offen.
Auszahlung der Leistungen
Leistungen werden erst nach einer Erwerbsfähigkeits-Minderung um 20% ausbezahlt
  - Verletzungsgeld
  - Verletzungsrente
 
Auszahlung der Leistungen
Bereits bei einem Invaliditätsgrad von 1% können Leistungen ausbezahlt werden
Hinterbliebenenschutz

Sterbegeld Wird in Höhe von 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße gezahlt.

Witwen/-Witwerrente
Wird in Höhe von 30-40% des ehemaligen Jahresarbeitsverdienstes bezahlt

Waisenrente
bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von 30% des ehemaligen Jahresarbeitsverdienstes bei Vollwaisen bzw. 20% bei sog. Halbwaisen.
Zusatzleistungen

Zusatzleistungen wie Todesfall-Schutz können bei Bedarf mitversichert werden. Vor Abschluss einer Privaten Unfallversicherung sollte man sich deshalb über Zusatzleitungen informieren.
   

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