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  Bauleistungsversicherung

  bietet Ihnen Sicherheit während
  der Bauzeit

 

 

 

 

Eine Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Gefahren für Gebäude während der Rohbauphase, Ausbauphase und Umbauphase ab. Neben Diebstahl fest eingebauter Teile sind alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial versichert. Sie zahlt beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalteinflüsse, durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- und Materialfehler.

Die Bauleistungs-Versicherung wird einmalig für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen. In der Regel wird der Beitrag im Voraus für die gesamte Baudauer gezahlt, im Einzelfall - zum Beispiel bei großen Bauvorhaben - können aber auch Ratenzahlungen vereinbart werden.

Eine Bauleistungsversicherung ( die frühere Bezeichnung war Bauwesenversicherung ) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das enstehende Bauwerk.
Sie umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten.
Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruch-Risiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.

Die meisten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.

Nicht versichert sind reine Leistungsmängel, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.
Die Versicherungssumme muss sämtliche Herstellungskosten inclusive aller Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.
 

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