5.
Wann kann ich eine Hausratversicherung kündigen bzw. wechseln?
Ordentliche Kündigung zum Ablauf:
Der Vertrag muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf
gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein
Jahr.
Es gibt Versicherungen die eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren
haben. Im Detail steht dies in Ihrem Versicherungsvertrag.
Kündigung nach einem Schadensfall:
Nachdem die Versicherung den Schaden beglichen hat, kann der
Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat fristlos bzw. zum
Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung nach Prämienerhöhung:
Eine Kündigung ist auch möglich, wenn sich die
Versicherungsprämie erhöht hat , ohne dass der
Versicherungsschutz verändert hat.
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