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Die
zwei
Arten von Krankenversicherungen, die es in Deutschland gibt sind
die
- gesetzliche
Krankenversicherung
- private Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung
gibt es einen Versicherungspflicht. Hier sind z.B. Arbeitnehmer
mit einem Bruttoeinkommen bis 46.350 Euro Mitglied. Nicht
Versicherungs- pflichtige sind Arbeitnehmer mit höherem
Einkommen oder Selbstständige. Diese können wählen, ob sie in
die gesetzliche Krankenkasse oder in eine private Krankenkasse
eintreten.
Leistungen, die die gesetzlichen
Krankenversicherungen erbringen sind vom Gesetzgeber festgelegt.
Bei vielen Leistungen muss der Versicherte einen Eigenanteil der
Behandlungskosten tragen.
Als gesetzlich Versicherter besteht
zusätzlich die Möglichkeit über eine Zusatzversicherung
bestimmte Leistungen abzusichern.
Bei den privaten Krankenversicherungen
besteht die Möglichkeit sich so zu versichern, dass nahezu alle
Leistungen von der Versicherung übernommen werden, oder dass ein
bestimmter Eigenanteil vom Versicherten getragen wird. Die Höhe
der Absicherung schlägt sich natürlich in den Kosten für die
Versicherungsprämie nieder.
Deshalb ist es ratsam einen
Versicherungsvergleich anzustellen um seine individuell
gewünschte Versicherung zu finden.
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