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  Überblick Krankenversicherungen

  In Deutschland gibt es zwei Arten von
  Krankenversicherungen: Die gesetzliche
  Krankenversicherung und die private
  Krankenversicherung. Wir stellen beide
  gegenüber

 

 

 

 

 

 

Die zwei Arten von Krankenversicherungen, die es in Deutschland gibt sind die

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • private Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Versicherungspflicht. Hier sind z.B. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis 46.350 Euro Mitglied. Nicht Versicherungs- pflichtige sind Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Selbstständige. Diese können wählen, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse oder in eine private Krankenkasse eintreten.

Leistungen, die die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Bei vielen Leistungen muss der Versicherte einen Eigenanteil der Behandlungskosten tragen.

Als gesetzlich Versicherter besteht zusätzlich die Möglichkeit über eine Zusatzversicherung bestimmte Leistungen abzusichern.

Bei den privaten Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit sich so zu versichern, dass nahezu alle Leistungen von der Versicherung übernommen werden, oder dass ein bestimmter Eigenanteil vom Versicherten getragen wird. Die Höhe der Absicherung schlägt sich natürlich in den Kosten für die Versicherungsprämie nieder.

Deshalb ist es ratsam einen Versicherungsvergleich anzustellen um seine individuell gewünschte Versicherung zu finden.

 

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