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  Pflegeversicherung

  Sorgen Sie vor für Pflege und
  Betreuung im Alter

 

 

 

 

Viele Menschen in Deutschland sind auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, da sie aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung die täglichen Aufgaben des Lebens nicht mehr selbstständig erledigen können. Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet, damit Pflegebedürftige und Angehörige bei der ambulanten und bei der stationären Pflege unterstützt werden können.
Alle Bürgerinnen und Bürger die krankenversichert sind, sind von der Pflegeversicherung betroffen. Ist man in einer gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtmitglied versichert, wird man automatisch Mitglied der Pflegekasse dieser Krankenkasse. Eine private Pflegeversicherung schließt man als Privatkrankenversicherter ab. Wenn man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann man zwischen sozialer oder privater Pflegversicherung wählen.



 

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